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Sachwalterstellung und best advice sind insbesondere mit Blick auf die ausufernde Literatur zur D&O Prinzipien der Maklerhaftung, die nachdenklich stimmen sollten. Die inzwischen schwer überschaubare Flut von Artikeln zur D&O ist keinesfalls eine akademische Luftblase im Neuland. Sie sprudelt oft im breiten Kielwasser von Großschäden, deren Abwicklung von einer Vielzahl von Expertenmeinungen flankiert wird. Die anfängliche Macht der Platzierung von Versicherungsverträgen gegen Provisionszahlung wird nun im Nachhinein auf ihre Qualität überprüft.

Die Vielzahl der hochrangigen Beteiligten bei größeren Vermögensschäden von Industriekunden wie v.a. Organmitgliedern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Banken, Medien, Versicherern, Gutachtern, Experten etc. garantiert auch, dass die Prozesse des Einkaufs und der Verwaltung der Versicherung durchleuchtet werden. Im Einzelfall können sich dann im nachhinein Fragen nach der Maklerhaftung, einem Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden bzw. -mitverschulden stellen.

Wer die Financial Lines zutreffend als spezielle Themen begreift, sollte auch spezielle Lösungen für deren Platzierung und Betreuung wählen. Selbst wenn dadurch ausnahmsweise höhere Kosten entstehen sollten, indizieren die vielen Gutachten und Veröffentlichungen hierzu nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, dass hier Qualität vor Kostenersparnis steht.